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Die Versicherer wollen Geld sparen...
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Laut BGB hat der Geschädigte nach einem Kfz.-Unfall das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenszustandes erforderlich sind (Dazu gehören u.a. auch die Kosten der Beauftragung eines unabhängigen Kfz.-Sachverständigen!). Die Versicherer versuchen natürlich mit den vielfältigsten Methoden diese Kosten gering zu halten:

"Die Versicherer wollen Geld sparen - mal wieder auf Kosten der Verbraucher:

...Schon lange ruinieren sich die Versicherungen zum Beispiel mit absurden Rabatten gegenseitig die Prämienstruktur. Doch statt Ordnung in ihr Geschäftsgebaren zu bringen, wollen sie weniger Geld für Unfallschäden ausgeben. Am liebsten würden sie gleich die ganze Schadensregulierung nach eigenem Gusto durchführen und dem Geschädigten nur das zukommen lassen, was ihm nach ihrer Ansicht nach zusteht. Und das bedeutet im Klartext:

weniger Schadenersatz nach dem Unfall.

...Sie attackieren Mietwagenpreise, Honorare der Kfz.-Sachverständigen und deren Gutachten, sie behindern die Einschaltung von Anwälten, knausern bei Aufwandspauschalen und Wertminderung und bezweifeln Preisaufschläge bei Ersatzteilen und Verbringungskosten. Der Unfallgeschädigte kann dabei der Gelackmeierte sein. Entweder er lässt sich - aus Unkenntnis - ins Bockshorn jagen und verzichtet auf einige Ansprüche. Oder er muss vor Gericht darum klagen." (ADAC Motorwelt 3/99)

Die neuesten Tricks:

"Seit ca. einem Jahr werden Schutzbriefe spottbillig als eine Art Dreingabe im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kfz.-Versicherungen angeboten.

(Die Versicherungen wollen als erste Instanz vom Unfall erfahren, um den Schaden auf dem billigsten Weg, ohne Gutachter und Rechtsanwälte, abwickeln zu können. Die Versicherungen können nun schon mit der Beauftragung des Abschleppdienstes ihren Einfluß geltend machen. Gleichzeitig soll damit die marktführende Stellung des ADAC gebrochen werden. - Der Autor)

Über die Serviceschiene werben die Haftpflichtversicherer bei den Autofahrern um Sympathie. Die Imagepolitur soll helfen, das bei Autofahrern oft tief sitzende Misstrauen im Umgang mit den Assekuranzen abzubauen. Sie sollen darauf vertrauen, dass der Versicherer bei Problemen mit dem Auto immer der richtige Ansprechpartner ist.

Von wegen! Im Haftpflichtschaden stehen Geschädigter und Versicherer grundsätzlich auf zwei verschiedenen Seiten, und sie haben unterschiedliche Interessen. Denn die einen wollen Geld haben, und die anderen wollen es nicht ausgeben." (ADAC Motorwelt 3/99)

"Der versicherungseigene Zentralruf (Telefon-Nr. 0180/25026 - der Autor) über den via Kennzeichen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners abgefragt werden kann, stellt z.B. sofort die Verbindung mit dem zuständigen Sachbearbeiter her. Vorteil für die Versicherung: Der Sachbearbeiter kann direkt mit dem Geschädigten verhandeln. Wenn er es geschickt anfängt , geht der erst gar nicht zum Anwalt, verzichtet auf einen neutralen Kfz.-Sachverständigen und vielleicht sogar auf den Mietwagen.
Es gibt Versicherer, die ihren Angestellten kleine Prämien bezahlen, wenn sie dem Geschädigten diese Ansprüche erfolgreich ausreden.
Das gleiche bei den 'Unfallhilfekärtchen', die Versicherer ihren Kunden aushändigen. Auch sie sollen den direkten Kontakt zwischen Versicherung und Unfallgeschädigtem herstellen, damit von Anfang an die Regulierung kontrollierbar ist.
...Und bald ist der Zugriff auf den Geschädigten noch viel leichter. Ende Januar erhielten die Versicherungen vom Verkehrsministerium den Zuschlag bei der Vergabe der Notrufsäulen. Nach einer Übergangszeit von 3 Jahren landet jeder, der mit seinem Fahrzeug eine Panne oder einen Unfall hat und Hilfe braucht , via Notruf automatisch in einem Call-Center der Versicherungen." (ADAC Motorwelt 3/99)

Hinweis: Fordern Sie den Sachbearbeiter auf, Ihnen unglaubwürdig erscheinende telefonische Aussagen schriftlich zur Verfügung zu stellen, wodurch leicht feststellbar wird, ob diese in Einklang mit Gesetz und Rechtssprechung stehen.

Wer Ihnen glaubhaft machen will, Sie bräuchten keinen unabhängigen Gutachter, bzw. sollten doch den der gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen, will Sie gezielt von Ihrer Beweispflicht abbringen und damit lediglich seine ureigensten Interessen durchsetzen! Dass ein Versicherungs-Gutachter als Vertreter und Mitarbeiter selbiger stets versucht sein wird, den Schaden geringer einzuschätzen, als er tatsächlich eingetreten ist, liegt dabei wohl auf der Hand!

Tipp von Rechtsanwältin Roswitha Mikulla-Liegert, Leiterin ADAC-Verbraucherschutz: "Wer sich in der Unfallschadenregulierung nicht auskennt, sollte bei direkten Gesprächen mit den Sachbearbeitern der Versicherer vorsichtig sein und sich nicht voreilig auf deren 'besondere Serviceangebote' einlassen."

"Ob die Schadenregulierer den Geschädigten wirklich auf alle seine Rechte hinweisen, bezweifeln Kritiker." (ADAC Motorwelt 3/99)

Denken Sie deshalb daran:

Sie haben als Geschädigter freie Gutachter-Wahl!

Sie benötigen ein Beweissicherungs-Gutachten zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen des Unfallgegners und zur Durchsetzung eigener Ansprüche!

Sachverständige und Rechtsanwälte können beim Haftpflichtschaden vollständig zu Lasten der gegnerischen Versicherung und somit für Sie kostenfrei beauftragt werden!

Sie haben Anspruch auf Reparaturdurchführung in einer Vertragswerkstatt bzw. auf Anrechnung der Stundensätze selbiger!

Bedenken Sie: Ihre Beweispflicht beginnt schon am Unfallort! Wir kommen auch zur Spurensicherung vor Ort! Rufen Sie uns an!

Tel. 0711 / 294026
Mobil 0171 / 6554274

E-Mail: mail@oez-er.de

 

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