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Der schnelle Griff nach dem Schaden

Recht / Versicherung

ADAC
ADAC Motorwelt
08/99
  
UNFALLMANAGEMENT.
Was für Geschädigte im ersten Moment positiv klingt, nutzt vor allem den Versicherern. Als Laie wird man dabei häufig finanziell über den Tisch gezogen.

Der Ton wird schärfer: Schreibkosten von 88,40 DM für ein Sachverständigengutachten bezeichnet ein namhafter Versicherer als “Frechheit” und rechnet vor, dass eine Sekretärin für ein solches “Allerwelts-Gutachten” höchstens 20 Minuten brauche. “Dies ergibt einen Monatslohn von 50.388,16 DM. Damit verdient die Sekretärin mehr als ein Bundeskanzler. Dass sie gegebenenfalls besser ist, wird vorsorglich mit Nichtwissen bestritten.”

Was auf den ersten Blick noch zum Schmunzeln reizt, hat einen ernsten Hintergrund: Die Versicherer wollen Kosten sparen – im Prinzip gut, aber nicht um jeden Preis! Sie wollen bei Sachschäden Gutachter und Anwälte (Versicherungs-Jargon: “Wegelagerer”) möglichst ausschalten und bieten dafür ihr eigenes Schadensmanagement an.

Tatsächlich, da waren sich Richter, Rechtsanwälte und Sachverständige auf der Expertentagung vom Deutschen Anwaltsverein (DAV) einig, geht es um “Schadenssteuerung und Manipulation des Geschädigten”. Unter dem Slogan “Wir regeln alles schnell und problemlos für Sie" suggeriert der Haftpflichtversicherer des Gegners dem neuerdings gern “Schadenspartner” oder “Schadenskunde” genannten Geschädigten, man nehme sich all seiner Probleme an löse sie. Natürlich in der Hoffnung, dass dieser so zufrieden gestellte “Schadenspartner” später Kunde wird. Aber das ist längst nicht alles: Wer die Regulierung positiv empfand, kommt nicht auf die Idee, dass er vielleicht mehr Ansprüche hat. Weil er als Laie nur selten weiß, was ihm rechtlich alles zusteht. Die meisten Versicherer aber zahlen nur, was explizit gefordert wird. Und mehr noch: Sie geben den Geschädigten oft sehr massiv zu verstehen, dass nur dann schnell und problemlos reguliert wird, wenn Sie keinen freien Sachverständigen und keinen Rechtsanwalt einschalten. Was dabei herauskommen kann, zeigt folgender Fall: Der Gutachter der gegnerischen Versicherung hatte einen Unfallschaden an einem Pkw auf 9.200 Mark geschätzt. Ein dank Anwalt beauftragter unabhängiger Sachverständiger kam auf 15.500 Mark. Die tatsächliche Reparatur-Rechnung betrug knapp 16.000 Mark. Bei fiktiver Abrechnung wären dem Geschädigten 6.300 Mark zu wenig ausbezahlt worden!

Fazit der Tagung: Geschädigte dürfen sich nicht von Beeinflussungs-Versuchen der Versicherer beeindrucken lassen! Im Gegenteil, sie müssen mehr denn je auf ihr recht pochen, im Zweifel einen Rechtsanwalt und einen Sachverständigen ihrer Wahl einschalten zu können. Vorteil für ADAC-Mitglieder: Sie können sich an einen Vetragsanwalt wenden, eine erste Rechtsberatung ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Das wird um so wichtiger, da die Versicherer im September beginnen, die Notrufsäulen an den Autobahnen auf ihre Call-Center zu schalten. Und jeder, der sich dort meldet, kann in Kürze direkt mit einem Versicherer verbunden werden. Club-Mitglieder können diesen Umweg leicht umgehen. Rufen Sie direkt beim ADAC an! Geht es nicht anders als über die Notrufsäule, verlangen Sie bitte immer Ihren ADAC.

Quelle: ADAC Motorwelt 8/99

 

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