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Neue Tricks: Wie sich Autoversicherer um Schadenersatz drücken |
plusminus - Schwerpunkt 11/99 |
Wenn es gekracht hat, ist keiner zu
beneiden. Vor allem nicht das Unfallopfer, also der Geschädigte. Der bekommt zwar den
Schaden ersetzt, dafür muss er aber allerlei Verwaltungsarbeit auf sich nehmen, den
Schaden durch einen Sachverständigen begutachten lassen, eine Werkstatt suchen und vieles
mehr. Aber all das wollen die Versicherer dem Geschädigten jetzt abnehmen: "Neues
Versicherungsmanagement" heißt die Zauberformel. Die Schadensabwicklung soll damit
schneller und unkomplizierter ablaufen. Doch Vorsicht: Der Geschädigte könnte hier den Kürzeren ziehen und auf eine Anzahl seiner Ansprüche verzichten. So liegen Plusminus zahlreiche Dokumente vor, aus denen hervorgeht, dass Betroffene selbst bei Schäden bis 7.500 oder bis 10.000 DM das Recht auf einen externen und unabhängigen Gutachter verwehrt wird. Eine andere Methode ist, dass Versicherungen versuchen, den Geschädigten in eine Werkstatt zu verweisen, die mit der Versicherung zusammenarbeitet, folglich nicht unbedingt unabhängig ist. Primäres Ziel hierbei: Der Schaden soll schnell und vor allem auch preiswert repariert werden. Für den Betroffenen könnte dies zur Konsequenz haben: Die Reparaturen erfolgen zeitwertgerecht, das heißt: der Einbau von gebrauchten Ersatzteilen wird vorgezogen. Beschädigte Karosserieteile werden nicht durch neue ersetzt, sondern ausgebeult. Damit Sie im Streit mit der Versicherung gewappnet sind, haben wir für Sie die wichtigsten Tipps zusammengetragen, worauf Sie achten sollten, falls Sie unverschuldet Opfer eines Autounfalles geworden sind: Sachverständiger/Rechtsanwalt: Unser Tipp: Bestehen Sie immer auf
unabhängige Berater ihrer Wahl, wie Sachverständige und Rechtsanwalt. Wertminderung: Vorsicht: Von versicherungsfreundlichen
Gutachtern wird die Position Wertminderung gern übersehen oder aber häufig zu niedrig
geschätzt. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Denn die gegnerische Versicherung
muss Ihnen den Wertverlust ersetzen, den Ihr Auto nach dem Unfall hat. Nutzungsausfall: Als Privatperson können Sie den Nutzungsausfall pauschal
nach Tagessätzen geltend machen. Die Sätze liegen je nach Fahrzeugtyp etwa zwischen 59
und 150 DM. Mietwagen: Anstatt Nutzungsausfall können Sie aber auch auf einen
Mietwagen bestehen. Dieser darf nicht einer höheren Typklasse angehören, als Ihr eigenes
Fahrzeug. Achtung: Es ist nicht zulässig, wenn der Versicherer Ihnen mitteilt, dass er nur die Kosten für Car-Partner-Fahrzeuge erstattet. Reparaturen: Immer wieder versuchen Versicherungen durchzusetzen, dass in
einem drei oder vier Jahre alten Auto nur gebrauchte Ersatzteile zu erstatten seien. Die
Versicherungen sprechen hier von einer zeitwertgerechten Reparatur. Totalschaden: Übersteigen die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges,
können Sie überlegen, ob Sie die Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges
Fahrzeug vorziehen. Kostenerstattung: Der Fahrzeugschaden am Wagen muss komplett durch die
gegnerische Versicherung ersetzt werden. Entweder auf Basis eines Kostenvoranschlages oder
eines Sachverständigengutachtens. Wichtige Adressen: Gesamtverband der
Versicherungswirtschaft Bundesverband
der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V Autoren:Christiane Cichy, Frank Frenzel |
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